Heutzutage ist es üblich, dass die Betriebshaftpflichtversicherung automatisch eine Privathaftpflichtdeckung für den Geschäftsführer bzw. Inhaber umfasst.
Ein Pluspunkt, der zwar keine Mehrkosten für den Versicherungsnehmer verursacht, meist jedoch auch nicht abwählbar ist. Abwählbar warum? Die Qualität vieler solcher Privathaftpflichtdeckungen ist leider oft nur durchschnittlich. Im Gegensatz zu der des Betriebsschutzes.
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