Bargeld und Unterversicherung
Die Wirksamkeit der gewerblichen Sachversicherung steht und fällt mit der richtigen Versicherungssumme. Ist diese zu niedrig angesetzt, droht eine Unterversicherung, die im
Schadenfall schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Dieses Risiko kann besonders gravierend werden, wenn nach einer Schadenmeldung bzw. der Entschädigungszahlung durch den Versicherer nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise dringend benötigtes Inventar neu anzuschaffen.
Unterversicherung kann schnell ohne böse Absicht entstehen: Ein außerplanmäßiger Vorratskauf, neue Maschinen oder ein unerwartete Lagerung größerer Bestände können schnell zu
einem höheren Gesamtwert im Unternehmen führen. Ähnlich auch beim Thema Bargeld: Hier gelten die Sublimits, die sich danach richten, wie das Bargeld verschlossen ist. Das Geld muss beispielsweise nachts aus der Kasse entfernt und in einem Safe oder einem verschließbaren Ort gelagert werden.
Ist dem nicht so und es wird bei einem Einbruch gestohlen oder durch ein Feuer vernichtet, ist es oft nicht ausreichend durch die Versicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten eine beitragsfreie Mitversicherung
von Bargeld bis zu einer bestimmten Grenze an. Für Unternehmen, die regelmäßig mit wechselnden oder stark schwankenden Beständen – ob in Waren, Maschinen oder Bargeld – arbeiten, lohnt es sich, nach diesen Lösungen zu suchen.
Dennoch ersetzt nichts eine regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme sowie eine realistische Einschätzung aller Vermögenswerte einschließlich Bargeld.
Text: VEMA News Gewerbe (Februar 2025)