Selbstständig – BU oder nicht?
Selbstständige haben in den ersten fünf Jahren ihrer ausüb Tätigkeit die Wahl, sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Wer sich dafür entscheidet, erhält einen Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente, die von der Deutschen Rentenversicherung getragen wird.
Die Versorgung im Falle einer Erwerbsminderung durch einen Unfall oder einer Krankheit ist jedoch meist ungenügend, zumal ein Leistungsanspruch eben erst bei Erwerbsminderung und nicht schon bereits bei Berufsunfähigkeit besteht. Schnell kann so eine existenzbedrohende Situation entstehen – auch für das Unternehmen. Auch die Absicherung bzw. die Beantragung der BU-Rente für gewisse Berufsgruppen über ein Versorgungswerk kann mit enormen Hürden verbunden sein. Oft gewähren diese eine Zahlung nur bei 100-prozentiger Berufsunfähigkeit. Was bleibt, ist oft die Grundsicherung.
Mit einer BU-Versicherung (BU) kann diese potenzielle Existenzbedrohung vermieden werden. Die BU ist daher für den Selbstständigen vermutlich noch wichtiger als für Angestellte und bietet den umfassendsten Schutz. Hier entscheidet der Antragssteller, welche Monatsrente abgesichert werden und bis zu welchem Alter der Schutz bestehen soll. Bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit geht es dann darum, wie sehr das Krankheitsbild Einfluss auf die konkrete letzte Tätigkeit hatte (meist weniger als 50 Prozent für mindestens sechs Monate). Der Antragssteller und dessen Beruf stehen also tatsächlich im Zentrum des Schutzes. Der Beitrag für diesen exquisiten Schutz bildet sich aus dem Risiko des Berufsbildes, dem Alter, der Versicherungszeit, der gewünschten Rentenhöhe sowie dem Gesundheitszustand.
Text: VEMA News Gewerbe (August 2025)