Schutz fürs Kfz-Gewerbe
Im Kfz-Gewerbe geht es um mehr als ums Schrauben oder Verkaufen: Kundenfahrzeuge werden bewegt, repariert, Neuwagen rangiert etc. Wo so viel Bewegung herrscht, kann schnell etwas passieren. Die richtige Absicherung ist daher das A und O. Viele Betriebe wissen jedoch nicht, wo sie mit ihrer Absicherung gerade stehen oder gehen davon aus, dass die Betriebshaftpflicht (BHV) schon alles regelt. Ein Trugschluss.
Die klassische BHV ist die Basis für jeden Gewerbebetrieb. Aber: Für Kfz-Betriebe greift sie oft zu kurz. Bestimmte Risiken sind nämlich grundsätzlich ausgeschlossen, z. B. Fahrzeugbewegungen. Sie sind durch die sogenannte Benzinklausel nicht gedeckt. Auch Obhuts- und Tätigkeitsschäden sind nicht automatisch mitversichert. Diese Risiken lassen sich über Zusatzbausteine und spezielle Bedingungen für Kfz-Betriebe (KfzSBHH) abdecken.
Bei Schäden, die beim Rangieren oder durch Diebstahl der Fahrzeuge entstehen können, greift die Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung für Betriebe. Sie deckt Schäden an Dritten und – über eine Kaskoversicherung – auch Schäden am Kundenfahrzeug. Ein großer Vorteil dieser Fremdschadenversicherung: Der Betrieb kommt so für den Schaden auf, ohne dass der Kunde seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen muss. Das vermeidet Ärger und erhält die Kundenbeziehung. Aufgepasst bei Gewährleistungsansprüchen: Hier geht es nicht um Schäden, sondern vielmehr um einen nicht erfüllten Vertrag. Dieses Risiko ist grundsätzlich nicht versicherbar und trägt der Unternehmer selbst.
Sie möchten mehr zu den genannten Versicherungsthemen erfahren? Wir sind jederzeit gern Ihr Ansprechpartner.
Text: VEMA News Gewerbe (August 2025)