Der Sprung in die Selbstständigkeit
Betreiben auch Sie ein Gewerbe neben Ihrem eigentlichen Beruf? Dann sind Sie in bester Gesellschaft. Immer mehr Menschen nehmen ihr berufliches Glück selbst in die Hand und gründen ein Unternehmen. Ob Buchhaltungsservice, Gebrauchtwagenhandel, im musikalischen Bereich oder im Bildungssektor – wie auch immer ein Nebengewerbe geartet sein mag – neben der Liste der Aufgaben und Überlegungen, die dabei auf die Gründer zukommen, wird der passende Versicherungsschutz oft zu spät oder überhaupt nicht bedacht.
Der Irrglaube, dass private Versicherungen ausreichend seien, ist leider weit verbreitet. Beschädigen Sie beispielsweise bei einem Kunden etwas, tritt Ihre Privathaftpflicht hierfür nicht ein. Ebenso wird bei einem Einbruch entwendete Handelsware nicht von Ihrer Hausratversicherung erstattet. Wer gewerblich tätig ist, benötigt speziellen Schutz. Ohne diesen müssen Selbstständige im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen. Ein solcher Rückschlag kann gerade am Anfang ein großes Loch in die Kasse reißen und das Unternehmertum gefährden.
Damit es im Schadenfall nicht zu einem bösen Erwachen kommt, sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine gesonderte Absicherung nötig ist, denn es gibt Ausnahmen vom generellen Ausschluss der privaten Verträge. Wir klären gerne für Sie, ob in Ihrem konkreten Fall Handlungsbedarf besteht.
Text: VEMA News Privat (Januar 2025)