Firmenfest: öffentlich oder nicht?
Bei Veranstaltungen – speziell, wenn Ihr Betrieb als Ausrichter auftritt – sollten Sie sich immer folgende Frage stellen: Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung?
Die Grenzen können dabei recht fließend sein. So ist beispielsweise ein Sommerfest für die Belegschaft sicherlich eine geschlossene Veranstaltung, doch was, wenn auch die Dorfgemeinschaft geladen ist? Oder andere? Recht schnell kommt man in einen Bereich, den Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr decken wird.
Dann ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel unumgänglich. Über eine solche lassen sich auch Sonderrisiken, die auf der Veranstaltung geboten sind, meist einfach absichern, z. B. eine Hüpfburg für Kinder oder ein Feuerwerk am Abend. Sehr gerne prüfen wir für Sie, wie Ihre Firmenveranstaltung korrekt abzusichern ist, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Auch für die Absicherung von gemieteter Bühnentechnik (z. B. PA-Technik, Lasershow), Zelten und ähnlichem finden wir gerne eine Lösung für Sie.
Da es sich hier jedoch um nicht ganz alltäglichen Schutz handelt, möchten wir Sie bitten, uns mit einem ausreichenden Vorlauf zu informieren, damit wir in gewohnt solider und zuverlässiger Art und Weise für Sie tätig werden können.
Gerne lassen wir Ihnen vorab auch Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten für Veranstalter zukommen.
Text: VEMA News Gewerbe (Juni 2025)